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Bedingungsloses
Grund-
Einkommen

Österreich

Österreich ist eines der reichsten Länder der Europäischen Union (2006: an 4.Stelle der EU-27). Das ist eine Seite der sozialen Lage in Österreich. Die anderen Seiten sind,

  • die Verteilung des erwirtschafteten Wohlstandes erfolgt immer deutlicher zugunsten der oberen Einkommensgruppen. Es hat sich nicht nur die Ungleichheit der Verteilung innerhalb der Gruppe der unselbständig Beschäftigten erhöht, sondern auch zwischen den Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit einerseits und den Einkommen und Besitz und Unternehmung andererseits.
  • Armutsgefährdung und manifeste Armut bleiben über die letzten zehn Jahre ziemlich konstant (zwischen 11 und 14%), das betrifft auch die Risikogruppen: Alleinerziehende, Familien mit 3 und mehr Kindern, Menschen mit migrantischer Herkunft, Personen mit geringem Bildungsniveau, Erwerbslose. Die aktuelle Einkommensarmutsschwelle liegt in Österreich bei etwa € 913.- Monatseinkommen (= 60% des Medianeinkommens).
  • Existenzsicherung über Erwerbsarbeit wird immer brüchiger. Die Gruppe der sogenannten „Working poor“ liegt bei 280.000 Personen.

Sozialversicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld (55% des Nettoeinkommens, durchschnittliches Arbeitslosengeld € 770.- 12mal im Jahr) und Notstandshilfe (durchschnittlicher Wert € 650.- 12mal im Jahr) kennen keine finanzielle Untergrenze, d.h. die finanziellen Notlagen aus lückenhaften Erwerbsbiografien und Jobs mit schlechter Bezahlung werden in die Arbeitslosigkeit – vor allem in die Langzeitarbeitslosigkeit – mitgenommen. Außerdem schützt der Charakter der Versicherungsleistung nicht davor, strengen arbeitsmarktpolitischen Auflagen entsprechen zu müssen. So kann z.B. das Versäumen eines Kontrolltermines beim Arbeitsmarktservice zur kompletten Sperre des Arbeitslosengeldbezuges führen. Darüber hinaus ergibt sich der Anspruch auf Notstandshilfe durch die Heranziehung des Haushaltseinkommens und nicht durch personenbezogene Einkommensprüfung.

Transferleistungen wie Kinderbetreuungsgeld oder Sozialhilfe sind ebenfalls von der Höhe her weit unter der Einkommensarmutsschwelle angesiedelt und an bestimmte Lebenssituationen bzw. an den Nachweis von Bedürftigkeit gebunden (Höhe derzeit zwischen € 450.- und €540.- 12mal im Jahr). Die Sozialhilfe, in Österreich wenig zutreffend als „unterstes soziales Netz“ bezeichnet, ist in der Verantwortung der Bundesländer und Gemeinden. Sie hat stark stigmatisierenden und aufgrund der strengen Auflagen (Eigentumsprüfung, Vermögensprüfung, Wegfall von Zumutbarkeitsbestimmungen für den Arbeitsmarkt) eher armutsverfestigenden Charakter. Ein von vielen sozialen Organisationen mit Hoffnung bedachtes Reformprojekt der amtierenden Regierung zur Verbesserung der Sozialhilfe ist gerade gescheitert. Und das, obwohl der zuständige Sozialminister Sozialdemokrat ist und die Regierung von einem sozialdemokratischen Bundeskanzler geführt wird.

Es scheint so, dass die starke Zunahme der Erwerbsarbeitslosigkeit durch die Wirtschaftskrise und die Belastung des Bundeshaushaltes durch die Konjunkturmaßnahmen und Bankensicherungspakete zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise den Konsens für Maßnahmen der Armutsbekämpfung stark verringert, hingegen die Bereitschaft zu „Workfare“-Maßnahmen steigt.

Die Grundeinkommensdebatte

Nach einer ersten sehr intensiven Grundeinkommensdebatte Ende der 80iger / Anfang der 90iger Jahre in Österreich gab es ein knappes Jahrzehnt wenig Interesse. Das hat sich nach der Jahrtausendwende deutlich verändert.

Seit 2002 gibt es in Österreich das „Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt –BIEN Austria“ (ExpertInnennetzwerk), die einen regelmäßigen Grundeinkommens-Newsletter und das Internetportal www.grundeinkommen.at. Es folgte die Gründung einer Grundeinkommensgruppe innerhalb von ATTAC, 2007 die Gründung von „Runder Tisch_Grundeinkommen“ in Wien und in zwei Bundesländern. Ab 2004 gelang durch die enge Zusammenarbeit mit den Grundeinkommensnetzwerk und ATTAC-Länderorganisationen in Deutschland und der Schweiz eine weitere öffentlichkeitswirksame Intensivierung der Grundeinkommens-Arbeit: etwa mit dem 1.deutschsprachigen Grundeinkommens-Kongress 2005 in Wien, oder der erstmaligen gemeinsamen Durchführung der „Woche des Grundeinkommens“ im September 2008. Aktuell wird über www.pro-grundeinkommen.at eine Unterschriftenaktion zur Einführung des bedingungslosen, existenzsichernden Grundeinkommens in Österreich durchgeführt.

Das Verständnis von Grundeinkommen

Im Gegensatz zur deutschen Debatte, werden in Österreich nicht so viele verschiedene Grundeinkommensmodelle diskutiert. Im Parteienspektrum treten zwei nicht im Parlament vertretene Gruppierungen dafür ein: die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) und das Liberale Forum (LIF). Während die KPÖ dafür eintritt, neben der materiellen, existenzsichernden Leistung auch Anspruch auf z.B. eine „Energie-Grundsicherung“ zu haben, steht das LIF für den Ersatz staatlich finanzierter Infrastruktur, wie etwa kostenloser Schulen, durch ein Grundeinkommen.

Das Spektrum der Positionen innerhalb der für sozialpolitische Reformen eintretenden Zivilgesellschaft, reicht von der Beibehaltung bedarfsgeprüfter Grundsicherung allerdings bei gleichzeitiger Abschaffung der Sanktionen im Bereich der Arbeitsmarktverwaltung (Die Armutskonferenz), über das Anliegen der Verknüpfung des Grundeinkommens mit ökologischer Ressourcensteuerung (Alternative und Grüne Gewerkschaften) zur Sicht von Grundeinkommen als erster Schritt am Weg zur Ersetzung des kapitalistischen Systems durch ein System der Solidarischen Ökonomie.

Das Netzwerk Grundeinkommen tritt für die Einführung eines Grundeinkommens in Höhe von 70% des Medianeinkommens (dzt. etwa € 1.000.-) ein. Die zentralen Kriterien sind:

  • bedingungslos (kein Arbeitszwang, keine Verpflichtung zu gemeinnütziger Tätigkeit, kein geschlechterrollenkonformes Verhalten)
  • universell (für alle, die sich auf Dauer und legal im Land aufhalten)
  • personenbezogen (nicht bezogen auf Haushaltseinkommen)
  • existenzsichernd.

Wien, im August 2009, Margit Appel