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Bedingungsloses
Grund-
Einkommen

Essay: Über die Arbeit

Es gibt nicht viel darüber zu schreiben, was nicht schon geschrieben wäre.

Ich muß arbeiten, um es zu was zu bringen.
Ich muß arbeiten, um Anerkennung zu erlangen.
Ich muß arbeiten, um meine Liebsten zu ernähren.
Ich muß arbeiten, um nicht der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen.
Ich muß arbeiten, um ...

Ich will arbeiten, um es zu was zu bringen.
Ich will arbeiten, um Anerkennung zu erlangen.
Ich will arbeiten, um meine Liebsten zu ernähren.
Ich will arbeiten, um nicht der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen.
Ich will arbeiten, um ...

Will ich, oder muß ich arbeiten? Arbeiten, was ist das überhaupt?

Kaum ein anderer Begriff ist so undefiniert, wie der Arbeitsbegriff.

Nehmen wir als Beispiel einen Gärtner: für einen Gärtner ist das Pflegen und Anlegen eines Gartens Arbeit. Andere pachten sich extra einen Garten, um diesen in der Freizeit anzulegen und zu pflegen. Der Garten dient als Freizeitgestaltung, als Hobby.

Jetzt könnte man argumentieren, der Gärtner arbeitet nicht, er geht seinem Hobby nach.

Aber auch diese Argumentation geht ins Leere: der arbeitslose Gärtner könnte sich jederzeit einen Schrebergarten pachten und so seinem Hobby nachgehen. Man sollte meinen, so wäre alles wieder gut. Trotzdem meint der arbeitslose Gärtner, er möchte wieder Arbeit.

Diesen Widerspruch versuchen wir mit dem Begriff „Erwerbsarbeit“ zu umgehen. Erwerbsarbeit ist jede Tätigkeit, für die man Geld als Gegenleistung bekommt.

Aber auch diese Definition geht ins Leere: ein Kunstmaler malt ein Bild, für das er zu Lebzeiten keinen Käufer findet. Er stirbt völlig verarmt. Er hatte also keine „Erwerbsarbeit“ geleistet. Nach seinem Ableben erzielt jedoch dieses Gemälde plötzlich einen horrenden Preis. Wurde aus dem brotlosen Hobby auf einmal Erwerbsarbeit?

Definiert man um und sagt, Erwerbsarbeit ist eine Tätigkeit, für die man zeitnah Geld als Gegenleistung erhält, wäre diese Problematik gelöst.

Diese Definition führt aber zu einer völligen Entkoppelung von Arbeitsleistung und Erwerbsarbeit. Denn dann, nehmen wir das obige Beispiel des Kunstmalers, hätte der „Leistungserbringer“ nicht erwerbsgearbeitet, der Erbe des Bildes hingegen schon. Obwohl er keinerlei Leistung zu seiner „Erwerbsarbeit“ beigetragen hat – eine tätigkeitslose Tätigkeit.

Dann muß aber konkludent der Maler des Bildes erwerbslose Erwerbsarbeit geleistet haben, denn das Bild stellt ja das Objekt der tätigkeitslosen Tätigkeit das Erben dar.

Jedoch kann es definitionsgemäß keine „erwerbslose Erwerbsarbeit“ geben. So führt auch der Begriff „Erwerbsarbeit“ ins Leere.

Die calvinistische Arbeitsethik versucht sich um die Frage „was ist Arbeit“ herumzudrücken und stellt darauf ab, daß die Existenzberechtigung des Menschen ausschließlich darin besteht, zu arbeiten.

Dabei faßt Calvin den Arbeitsbegriff (gemessen an heute) extrem weit. So zählt bei Calvin z.B. die Tätigkeit einer Hausfrau als Arbeit, ebenso die Gartenpflege des Hobby-Gärtners.

In unserer heutigen extrem arbeitsteiligen Welt, in der jeder ausschließlich für andere arbeitet (im Sinn von produzieren, fertig stellen), aber kaum mehr für sich selbst, ist Erwerbsarbeit keine Frage der Sinnhaltigkeit, sondern des Auskommens.

Koppelt man jedoch Auskommen an Erwerbsarbeit, folgt daraus, daß es leistungsloses Auskommen und auskommenslose Leistung gibt.

Ein Zustand, den auskommenslose Leistungserbringer als überaus ungerecht empfinden. Und leistungslose Auskommensbezieher unbedingt aufrecht erhalten möchten.

Das führt zwangsläufig zu einem vorübergehenden Überhandnehmen der leistungslosen Auskommen, denn einerseits wird ein leistungsloser Auskommensbezieher alles unternehmen, um einen Leistungserbringer vom Auskommensbezug fernzuhalten. Der Leistungserbringer würde aktiv oder passiv früher oder später das leistungslose Auskommen in Frage stellen.

Andererseits ist es wesentlich weniger zeitaufwendig, leistungslos Produkte zu vermarkten, als leistungsbezogene Produkte zu innovieren. Als beispielhafte Belege führe ich Klingeltöne für Mobiltelefone oder Markenkult an.

Innovativ wäre ein von Umgebungsgeräuschen gesteuerter Klingelton, der sich deutlich abhebt. Oder ein Kleidungsstück, das sich selbsttätig den Witterungsbedingungen anpasst. Leistungslos sind Musik-Sampels als Klingelton oder Markenaufdrucke bei Bekleidung.

Früher oder später wird sich das leistungslose Auskommen von selbst eliminieren. Entweder, weil sich die auskommenslosen Leistungserbringer das nicht länger gefallen lassen, oder, weil das leistungslose Auskommen sich nicht länger finanzieren läßt.

Automatisation und Arbeit

Während es bis vor wenigen Jahren noch möglich war, Erwerbsarbeit über eine wie auch immer geartete Leistungsmessung zu definieren (Leistungsprämien, Arbeitsanforderungen, notwendige Ausbildung etc.), zeigt die zunehmende Automatisation immer stärker die Schwachpunkte und Fehler dieses Systems auf.

In der Automobilproduktion wurden immer mehr Schweißer durch Roboter ersetzt. Das wirft eine entscheidende Frage auf:

Arbeitet jetzt ein Roboter an Stelle des Menschen?

Bejaht man diese Frage, hätte das weitreichende Auswirkungen auf den Arbeitsbegriff. Denn dann würde Arbeit zumindest in Teilbereichen über die Wertschöpfung oder über den Energieeinsatz definiert.

Verneint man diese Frage, negiert man damit auch den Leistungsbezug der Arbeit mit den oben besprochenen Widersprüchen.

Laut Karl Marx können ausschließlich Menschen arbeiten. Ordnet man jetzt dem Roboter den vorherigen Arbeitsplatzinhaber (also den Schweißer) als Aufseher bzw. Maschinenführer zu, wäre der Marx´schen Arbeitsdefinition in soweit genüge getan.

Nachdem aber der Roboter weder einer Aufsicht noch eines Maschinenführers bedarf, würde der Arbeiter ein leistungsloses Auskommen erzielen. Das beinhaltet natürlich auch die oben beschriebenen Definitionsprobleme.

Marx schweigt sich jedoch über die Variante aus, dem Schweißer weiterhin sein leistungsloses Auskommen zu bezahlen, ihn aber von seiner Anwesenheit am Produktionsort freizustellen, die für den Produktionsprozess ohnehin nutzlos ist.

Verfolgt man diesen Gedanken weiter, wird man nicht umhin kommen, den Roboter und seinen „Maschinenführer“ als Team anzusehen. Wobei dann natürlich die Frage der Lohnaufteilung zwischen Roboter und Mensch zu stellen ist.

Dabei hat der Roboter eine genau definierte Lohnuntergrenze. Erhält er nicht genug Energie zum Arbeiten (=Lohn), stellt er ohne zu murren oder zu maulen seine Tätigkeit einfach ein. Hebt man den Lohn wieder auf ein erträgliches Niveau an, wird er seine Arbeit problemlos und stillschweigend wieder aufnehmen.

Nachdem sich mit dem Roboter nicht über Löhne verhandeln läßt, bleibt dem Arbeiter bezüglich der Höhe seines leistungslosen Auskommens nichts anderes übrig, als sich auf das zu beschränken, was der Roboter nach Abzug seiner Energiekosten dem „Partner“ übrig läßt.

Im Umkehrschluß bedeutet das, je niedriger die Energiekosten sind, desto mehr verbleibt für das leistungslose Auskommen beim Menschen – vorausgesetzt, Preis und Gewinn bleibt konstant.

Diese Betrachtung führt im Ergebnis zu der Definition, daß Erwerbsarbeit (sei sie menschlichen oder maschinellen Ursprungs), nichts anderes sein kann, als der wirtschaftlich genutzte Energieanteil an der Produktion.

Daraus leitet sich wiederum eine prinzipielle Gleichwertigkeit der Arbeit ab, denn der biologische Energieumsatz eines Hilfsarbeiters kann sich nicht wesentlich von dem eines Professors unterscheiden. Und die wirtschaftliche Ausrichtung kann in beiden Fällen ein gleiches Maximum nicht übersteigen.

Gleichzeitig ergibt sich daraus primär eine monetäre Wertlosigkeit der Arbeit. Denn erst das fertige, verkaufte und bezahlte Produkt stellt monetäre Wertschöpfung dar.

Eine differenzierte monetäre Abgeltung eines monetär wertlosen Beitrags (Arbeit) zur Produktion führt zwangsläufig zu Inkonsistenzen im System.

Nun könnte man alle am monetären Produkt-Wertschöpfungsprozess beteiligten für ihre eingebrachte Arbeit anteilig entschädigen. Dazu müßte aber der Produkt-Wertschöpfungsprozeß eindeutig abgrenzbar sein.

Diese Abgrenzbarkeit ist aber keinesfalls ordentlich möglich, wie das Beispiel „Automobil“ belegt:

Automobile zu fertigen, ist das Eine. Einen Absatzmarkt für Automobile zu haben, das Andere.

Um ein Auto zu bauen, bedarf es nicht viel: Ein wenig Metall, etwas Plastik, eine Portion Know-How, Silizium (Sand) für Chips und Glas - fertig ist das Auto.

Um ein Auto zum Laufen zu bringen, ist schon mehr Aufwand nötig. So braucht man Raffinerien, um Benzin herzustellen. Damit der Sprit die notwendige Qualität bekommt, bedarf es einer kompletten Chemieindustrie. Ähnliches gilt für notwendige Schmierstoffe.

Jetzt läuft das Auto, man könnte fahren. Doch wo ist die notwendige Straße? Wo sind die Tankstellen, um auch fern der Heimat wieder zurückzukommen? Wo sind Ampeln, um den Verkehr zu regeln?

Autos sind schnell gebaut; monetär werthaltig werde sie erst, wenn sie verkauft und bezahlt sind. Doch wer würde ein Auto kaufen, wenn es keine Straßen zum Fahren, keine Tankstellen zum Tanken, gäbe?

Somit trägt der Straßenbauer zum monetären Wertschöpfungsprozeß der Automobilindustrie bei. Ohne Straßenbauer keine Wertschöpfung im Automobilbau, jedoch ohne Automobile auch keine Wertschöpfung im Straßenbau.

Unsere hoch arbeitsteilige Gesellschaft ist sogar auf den nicht erwerbsarbeitenden TV-Junky angewiesen. Ohne jemanden, der ständig vor dem Fernseher „arbeitet“, könnten die TV-Sender keine Werbeeinnahmen generieren, die ihnen zur monetären Wertschöpfung verhelfen.

Je mehr arbeitsteilig unsere Gesellschaft und Wirtschaft wird, um so weniger lassen sich monetäre Wertschöpfungen Einzelnen oder einzelnen Gruppen zuordnen.

Möchten wir, daß unsere Gesellschaft wieder bzw. weiterhin ein friedliches und soziales Miteinander pflegt, müssen wir das Auskommen der Menschen sicherstellen, indem wir jedem gleichermaßen seinen Grundanteil am monetären Wertschöpfungsprozeß in Form eines Bürgergeldes / bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) auszahlen.

Dabei handelt es sich keineswegs um eine Form der Sozialhilfe, sondern um einen aus der jovialen Arbeitsethik logisch und zwingend begründenden Rechtsanspruch.

Wenn nicht mehr eindeutig und somit gerecht zu differenzieren ist, wer in wie weit am monetären Wertschöpfungungsprozeß beteiligt ist und wer nicht, so kann eine gerechte Lösung ausschließlich in einer gleichmäßigen Verteilung bestehen - zumindest von Teilen des Erwirtschafteten.